Die ersten Gespräche – ohne Antrag
Der Psychotherapeut vereinbart mit Ihnen
einen ersten Gesprächstermin, bei dem er
sich 50 Minuten Zeit für Sie und ihr
Kind nimmt. Die ersten Gespräche dienen
dem Kennenlernen und der Abklärung, ob
Sie eine behandlungsbedürftige Krankheit
haben.
Der Psychotherapeut fragt Sie, welche
psychischen Beschwerden vorliegen, wie
lange ihr Kind diese schon hat,
wie diese sich in Ihrem Alltag bemerkbar
machen und was Sie bisher unternommen
haben, um wieder besser zurechtzukommen.
Er fragt Sie auch, warum Sie eine
Psychotherapie möchten und was Sie von
der Behandlung erwarten. Er fragt dies,
um Ihre Motive und Erwartungen besser zu
verstehen und prüfen zu können, ob er
Ihnen tatsächlich helfen kann. Manche
Psychotherapeuten setzen in dieser Phase
auch Fragebögen und psychologische
Testverfahren ein.
Das Wichtigste an diesen ersten
Gesprächen ist, dass Sie sich auch einen
Eindruck davon verschaffen, ob Sie offen
und vertrauensvoll mit der
Psychotherapeutin oder dem
Psychotherapeuten sprechen können. Sie
sollten mit ihr beziehungsweise ihm auch
über Themen sprechen können, die Ihnen
vielleicht peinlich oder schmerzlich
sind oder Sie ängstigen. Für eine
erfolgreiche Psychotherapie ist es sehr
wichtig, dass Sie sich der
Psychotherapeutin oder dem
Psychotherapeuten anvertrauen können.
Wenn Sie sich nach dem ersten
Gesprächstermin noch nicht sicher sind,
ob Sie den richtigen Psychotherapeuten
gefunden haben, können Sie noch weitere
Sitzungen vereinbaren oder auch andere
Psychotherapeuten aufsuchen. Für diese
ersten Gespräche haben Sie fünf bis acht
Sitzungen Zeit.
Diese ersten Treffen nennen sich „probatorische
Sitzungen“. Für diese Sitzungen
übernehmen die Krankenkassen auf jeden
Fall die Kosten. Damit die
Psychotherapeutin beziehungsweise der
Psychotherapeut diese abrechnen kann,
müssen Sie nur Ihre
Krankenversicherungskarte mitbringen.
Sie müssen aber zu diesem Zeitpunkt noch
keinen Antrag an die Krankenkasse
stellen.
Sie können die ersten Gespräche nutzen,
um Fragen an die Psychotherapeutin oder
den Psychotherapeuten zu stellen.
Stellen Sie alle Fragen, die Ihnen
wichtig sind und die Sie für Ihre
Entscheidung, sich psychotherapeutisch
behandeln zu lassen, klären oder
zumindest ansprechen wollen.
Die Diagnose
Voraussetzung für eine Psychotherapie
ist, dass das Kind psychisch krank ist.
Psychotherapeuten stellen dann eine
Diagnose nach der ICD-10-Liste, zum
Beispiel F32 „depressive Episode“ oder
F40.0 „Agoraphobie“. Lassen Sie sich die
Diagnose in verständlichen Worten
erklären.
Behandlungsplan und Zustimmung des
Patienten
Psychotherapeuten fragen Sie nach den
ersten „probatorischen“ Gesprächen
ausdrücklich, ob Sie als Eltern sowie
der Jugendliche mit einer Behandlung
einverstanden sind. Sie schlagen Ihnen
eine bestimmte Behandlung vor, erläutern
Ihnen die Alternativen und vereinbaren
mit Ihnen die Ziele der Behandlung.
Psychotherapeuten erläutern Ihnen, nach
welchem psychotherapeutischen Verfahren
sie behandeln.
Der Antrag an die Krankenkasse
Für Ihre Behandlung müssen Sie einen
Antrag bei der Krankenkasse stellen. Die
Krankenkasse muss den Antrag genehmigen,
bevor Sie mit der Behandlung beginnen
können. Nur für eine genehmigte
Behandlung übernimmt die Kasse die
Kosten.
Das Antragsformular sowie weitere
Informationen bekommen Sie von Ihrem
Psychotherapeuten. Psychotherapeuten
helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags.
Sie benötigen auf jeden Fall Ihre
Unterschrift.
Psychotherapeuten müssen außerdem in
einem Bericht begründen, warum sie bei
Ihnen eine Behandlung für notwendig
halten. Dieser Bericht wird von einem
Gutachter, der selbst Psychotherapeut
ist, überprüft („Gutachterverfahren“).
Die Krankenkasse bekommt diesen Bericht
aber nicht zu lesen.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten,
können Sie mit der Psychotherapie
beginnen. Lehnt der Gutachter den Antrag
ab, können Patient und Psychotherapeut
gemeinsam Widerspruch einlegen.
Bei Kurzzeittherapien, die bis zu 25
(+6)
Therapiesitzungen umfassen, wird in der
Regel auf das Gutachterverfahren
verzichtet. Hierfür müssen Sie aber
ebenfalls einen Antrag an die
Krankenkasse stellen.
Die Behandlung
Psychotherapie wirkt nicht von heute auf
morgen. Sie sollten sich deshalb auf
eine Behandlungsdauer von einigen
Monaten einstellen, in der Sie
mindestens einmal die Woche eine
50-minütige Sitzung bei Ihrer
Psychotherapeutin oder Ihrem
Psychotherapeuten haben. Die Dauer einer
Psychotherapie kann je nach Krankheit
und Schweregrad sehr unterschiedlich
sein.
In der ersten Arbeitsphase geht es
darum, dass Sie Ihre Erkrankung besser
verstehen, dass Sie eine genauere
Vorstellung davon bekommen, was in der
Behandlung passieren wird, und dass Sie
eine vertrauensvolle Beziehung zu Ihrer
Psychotherapeutin oder Ihrem
Psychotherapeuten entwickeln. Der
Psychotherapeut sucht gemeinsam mit
Ihnen nach Lösungen für die drängendsten
Konflikte und Beschwerden.
In der mittleren Phase der Therapie,
welche den größten Teil der Behandlung
ausmacht, geht es darum, sich mit Ihren
konkreten Problemen auseinanderzusetzen
und neue Wege zu finden, sie zu
bewältigen. Sie probieren ungewohnte
Verhaltensweisen aus und machen neue
Erfahrungen. Sie verstehen Ihre Probleme
besser und lernen, Ihre „typischen
Muster“ zu erkennen. Vielleicht trauern
Sie auch um erlittene Verluste und
Veränderungen oder es gelingt Ihnen,
unterdrückte Gefühle zuzulassen, ihnen
Ausdruck zu verleihen und eine Richtung
zu geben.
Die Schwerpunkte und Inhalte der
Psychotherapie werden individuell sehr
verschieden sein, je nachdem was Sie
erlebt haben, welche Lösungsstrategien
Sie bisher entwickelt haben, welche
Fähigkeiten Sie mitbringen und welche
Herangehensweise Ihnen entspricht.
Quelle:
Bundespsychotherapeutenkammer