Wie finde ich
psychotherapeutische Hilfe?
Es ist
den Krankenkassen und den ÄrztInnen nicht erlaubt,
persönliche Empfehlungen bei der Suche einer geeigneten
PsychotherapeutIn auszusprechen. Aber ÄrztInnen, auch
PsychiaterInnen, die mit FachkollegInnen zusammenarbeiten,
oder Beratungsstellen, werden Ihnen sagen können, ob es
PsychotherapeutInnen in Ihrer Nähe gibt, die sich u.U. sogar
auf Ihr Problem spezialisiert haben. In größeren Städten
finden Sie auch spezialisierte Beratungsstellen für Frauen,
Kinder, Männer, MigrantInnen und Flüchtlinge u.a. auch
Beratungsstellen, die sich auf bestimmte Probleme
konzentrieren (Suchtberatungsstellen, Beratungsstellen für
misshandelte oder vergewaltigte Kinder und Frauen,
Erziehungsberatungsstellen etc.). Diese Beratungsstellen
können u. U. auch übergangsweise für Sie hilfreich sein,
wenn Sie nicht sofort einen für Sie persönlich geeigneten
Therapieplatz finden und eine Wartezeit in Kauf nehmen
müssen. Grundsätzlich finden Sie die Adressen und
Telefonnummern niedergelassener PsychotherapeutInnen und
Psychosozialer Beratungstellen im Branchenbuch (Gelbe
Seiten) unter dem Stichwort "Psychotherapie".
Beratungsstellen finden Sie in manchen Orten bei den
freigemeinnützigen Trägern (Caritas, AWO, Diakonie u.a.)
oder der Stadtverwaltung. Sie können sich auch an ihre
Krankenkasse wenden und sich eine Liste der in ihrem
Wohnumfeld niedergelassenden TherapeutInnen zukommen lassen.
Die
Kassenärztliche
Vereinigung Sachsen bietet auf Ihrer Internetseite
zusätzlich die Möglichkeit der Arzt- und Therapeutensuche.
Wer bezahlt eine
Psychotherapie?
Die
Arbeit von Beratungsstellen ist für KlientInnen meist
kostenlos. Psychotherapie bei niedergelassenen
PsychotherapeutInnen wird wie andere Leistungen zur
Krankenbehandlung in der Regel über die Krankenkasse
abgerechnet. Die Krankenkassen haben Listen von
PsychotherapeutInnen, die von der Kassenärztlichen
Vereinigung anerkannt wurden und deren
psychotherapeutische Leistungen sie bezahlen. Die
Krankenversicherungen bezahlen Verhaltenstherapie und
tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie wie auch
Psychoanalyse. Zu allen
zugelassenen PsychotherapeutInnen haben Sie seit dem
1.1.1999 ohne ärztliche Überweisung direkten Zugang mit der
Chipkarte Ihrer Krankenkasse, die dann auch die Kosten für
die Probesitzungen übernimmt. Nach fünf bis acht Sitzungen
müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Therapie bei
dieser TherapeutIn fortführen möchten, da Ihre TherapeutIn
dann bei Ihrer Krankenkasse die Übernahme weiterer Kosten
beantragen muss.
Sollte die von Ihnen gewählte PsychotherapeutIn keine
Kassenzulassung haben, besteht die Möglichkeit, die
psychotherapeutische Behandlung selbst zu bezahlen. In
Einzelfällen gibt es noch die Möglichkeit, einen Antrag auf
Kostenerstattung zu stellen. Bitte informieren Sie sich bei
Ihrer Krankenkasse. Gegen eine Ablehnung der Kostenübernahme
durch die Krankenkasse können Sie Widerspruch einlegen.
Häufigkeit und Dauer der
Psychotherapie
Vor Beginn der Behandlung stehen die Probatorikstunden.
Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der
Abklärung, ob die vorhandene Symptomatik
behandlungsbedürftig ist, ob die Indikation für eine
Verhaltenstherapie vorliegt und eine ambulante Therapie
erfolgversprechend ist. Die Diagnostik dauert in der Regel
ca. fünf Stunden. Die Dauer einer Psychotherapie
richtet sich nach Inhalt und Komplexität der Probleme,
unterscheidet sich jedoch auch je nach Therapieform oft
erheblich. Eine Verhaltenstherapie führt dabei häufig
schneller zum Ziel und ist daher i. d. R. deutlich kürzer
als eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie wie
auch eine Psychoanalyse
Zu Beginn der Therapie sollten Sie mit der PsychotherapeutIn
über den Rahmen und die Ziele der Psychotherapie sprechen.
Es ist wichtig, sich selbst realistische Ziele zu setzen.
Bezüglich der Häufigkeit der Psychotherapiesitzungen sollten
individuelle Vereinbarungen mit Ihrer PsychotherapeutIn
getroffen werden. Die Frequenz und Dauer der Sitzungen
sollte der bestmöglichen Wirksamkeit angepasst werden.
Brauche ich einen Überweisungsschein?
Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben benötigen
keinen Überweisungsschein.
Wenn die PatientIn das 18.Lebensjahr vollendet hat, ist
jedoch in jedem Quartal beim ersten Besuch einer ÄrztIn oder
einer PsychotherapeutIn
ein Überweisungsschein notwendig.
Was sollte ich zum ersten Gespräch
mitbringen?
Wenn Sie sich an eine niedergelassene und von der
Kassenärztlichen Vereinigung zugelassene PsychotherapeutIn
wenden, benötigt diese Ihre Chipkarte der Krankenkasse. Ist
die PatientIn familienversichert, benötigt die TherapeutIn
zusätzlich die Angaben derjenigen Person, bei der die
PatientIn versichert ist. Bei Kindern und Jugendlichen
empfiehlt sich das Mitbringen des "Gelben
Untersuchungsheftes". Auch sollten eventuell vorhanden
Ergebnisse relevanter medizinischer und psychologischer und
schulpädagogischer Untersuchungen sowie Schulzeugnisse
mitgebracht werden.
Was ist
Psychotherapie?
Psychotherapie bedeutet wörtlich übersetzt "Behandlung der
Seele bzw. seelischer Probleme". Es geht dabei um die
gezielte persönliche Auseinandersetzung mit dem eigenen
Denken, Fühlen und Verhalten. Diese Auseinandersetzung wird
unterstützt und begleitet von einer Diplom-PsychologIn mit
meist fünfjähriger oder einer ÄrztIn mit meist dreijähriger
therapeutischer Zusatzqualifikation oder - bei Kindern und
Jugendlichen - auch einer DiplompädagogIn oder
Diplom-SozialpädagogIn, die nach dem Studium eine meist
fünfjährige Psychotherapieausbildung abgeschlossen hat. Seit
dem 1.1.1999 ist eine staatliche Anerkennung (Approbation)
Voraussetzung für die heilkundliche Ausübung der
Psychotherapie, die zum Schutz der PatientIn eine
ausreichende Ausbildung der PsychotherapeutIn sicherstellen
soll. Psychotherapie kann als Einzel-, Paar-, Familien- oder
Gruppentherapie durchgeführt werden.
Was ist
Verhaltenstherapie?
In der
Verhaltenstherapie steht das aktuelle psychische Problem und
seine Bewältigung im Vordergrund. Die persönliche
Lebensgeschichte findet besondere Berücksichtigung, da sie
für die Entstehung und Aufrechterhaltung des Problems
wichtig ist. Es werden Erklärungsmodelle für die aktuellen
Probleme erarbeitet. Die PatientIn hat die Möglichkeit, neue
Denk- und Verhaltensweisen auszuprobieren, die mit
angenehmerem Fühlen und Empfinden einhergehen können, und
sich diese im Sinne eines Lernprozesses anzueignen. Dabei
wird großer Wert auf die Absprache der Therapieziele und
Vorgehensweisen mit der PatientIn gelegt. Die Wirksamkeit
der Verhaltenstherapie ist bei vielen psychischen Problemen,
wie z. B. Depressionen, Ängsten, Zwängen und
Selbstsicherheitsproblemen wissenschaftlich sehr gut belegt.
Welche
Therapieverfahren gibt es noch?
Tiefenpsychologische Verfahren wie auch die Psychoanalyse
gehen davon aus, dass aktuelle psychische Probleme Folge
unbewusster Konflikte aus der Kindheit sind, die in der
Therapie wieder bewusst gemacht und bearbeitet werden
sollten. Dazu werden u. a. Gedanken und Gefühle in freier
Assoziation geäußert und ggf. Trauminhalte mitgeteilt, die
dann als symbolische Äußerungen unbewusster Inhalten
gedeutet werden.
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