Psychotherapeutische Praxis

   für Kinder und Jugendliche

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Häufig gestellte Fragen
 

Wie finde ich psychotherapeutische Hilfe?

Es ist den Krankenkassen und den ÄrztInnen nicht erlaubt, persönliche Empfehlungen bei der Suche einer geeigneten PsychotherapeutIn auszusprechen. Aber ÄrztInnen, auch PsychiaterInnen, die mit FachkollegInnen zusammenarbeiten, oder Beratungsstellen, werden Ihnen sagen können, ob es PsychotherapeutInnen in Ihrer Nähe gibt, die sich u.U. sogar auf Ihr Problem spezialisiert haben. In größeren Städten finden Sie auch spezialisierte Beratungsstellen für Frauen, Kinder, Männer, MigrantInnen und Flüchtlinge u.a. auch Beratungsstellen, die sich auf bestimmte Probleme konzentrieren (Suchtberatungsstellen, Beratungsstellen für misshandelte oder vergewaltigte Kinder und Frauen, Erziehungsberatungsstellen etc.). Diese Beratungsstellen können u. U. auch übergangsweise für Sie hilfreich sein, wenn Sie nicht sofort einen für Sie persönlich geeigneten Therapieplatz finden und eine Wartezeit in Kauf nehmen müssen. Grundsätzlich finden Sie die Adressen und Telefonnummern niedergelassener PsychotherapeutInnen und Psychosozialer Beratungstellen im Branchenbuch (Gelbe Seiten) unter dem Stichwort "Psychotherapie". Beratungsstellen finden Sie in manchen Orten bei den freigemeinnützigen Trägern (Caritas, AWO, Diakonie u.a.) oder der Stadtverwaltung. Sie können sich auch an ihre Krankenkasse wenden und sich eine Liste der in ihrem Wohnumfeld niedergelassenden TherapeutInnen zukommen lassen. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen bietet auf Ihrer Internetseite zusätzlich die Möglichkeit der Arzt- und Therapeutensuche.

 

Wer bezahlt eine Psychotherapie?

Die Arbeit von Beratungsstellen ist für KlientInnen meist kostenlos. Psychotherapie bei niedergelassenen PsychotherapeutInnen wird wie andere Leistungen zur Krankenbehandlung in der Regel über die Krankenkasse abgerechnet. Die Krankenkassen haben Listen von PsychotherapeutInnen, die von der Kassenärztlichen Vereinigung anerkannt wurden und deren psychotherapeutische Leistungen sie bezahlen. Die Krankenversicherungen bezahlen Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie wie auch Psychoanalyse. Zu allen zugelassenen PsychotherapeutInnen haben Sie seit dem 1.1.1999 ohne ärztliche Überweisung direkten Zugang mit der Chipkarte Ihrer Krankenkasse, die dann auch die Kosten für die Probesitzungen übernimmt. Nach fünf bis acht Sitzungen müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Therapie bei dieser TherapeutIn fortführen möchten, da Ihre TherapeutIn dann bei Ihrer Krankenkasse die Übernahme weiterer Kosten beantragen muss.
Sollte die von Ihnen gewählte PsychotherapeutIn keine Kassenzulassung haben, besteht die Möglichkeit, die psychotherapeutische Behandlung selbst zu bezahlen. In Einzelfällen gibt es noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Gegen eine Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse können Sie Widerspruch einlegen.

 

Häufigkeit und Dauer der Psychotherapie

Vor Beginn der Behandlung stehen die Probatorikstunden. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der Abklärung, ob die vorhandene Symptomatik behandlungsbedürftig ist, ob die Indikation für eine Verhaltenstherapie vorliegt und eine ambulante Therapie erfolgversprechend ist. Die Diagnostik dauert in der Regel ca. fünf Stunden. Die Dauer einer Psychotherapie richtet sich nach Inhalt und Komplexität der Probleme, unterscheidet sich jedoch auch je nach Therapieform oft erheblich. Eine Verhaltenstherapie führt dabei häufig schneller zum Ziel und ist daher i. d. R. deutlich kürzer als eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie wie auch eine Psychoanalyse
Zu Beginn der Therapie sollten Sie mit der PsychotherapeutIn über den Rahmen und die Ziele der Psychotherapie sprechen. Es ist wichtig, sich selbst realistische Ziele zu setzen.
Bezüglich der Häufigkeit der Psychotherapiesitzungen sollten individuelle Vereinbarungen mit Ihrer PsychotherapeutIn getroffen werden. Die Frequenz und Dauer der Sitzungen sollte der bestmöglichen Wirksamkeit angepasst werden.

 

Brauche ich einen Überweisungsschein?

Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben benötigen keinen Überweisungsschein. Wenn die PatientIn das 18.Lebensjahr vollendet hat, ist jedoch in jedem Quartal beim ersten Besuch einer ÄrztIn oder einer PsychotherapeutIn ein Überweisungsschein notwendig.



Was sollte ich zum ersten Gespräch mitbringen?

Wenn Sie sich an eine niedergelassene und von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassene PsychotherapeutIn wenden, benötigt diese Ihre Chipkarte der Krankenkasse. Ist die PatientIn familienversichert, benötigt die TherapeutIn zusätzlich die Angaben derjenigen Person, bei der die PatientIn versichert ist. Bei Kindern und Jugendlichen empfiehlt sich das Mitbringen des "Gelben Untersuchungsheftes". Auch sollten eventuell vorhanden Ergebnisse relevanter medizinischer und psychologischer und schulpädagogischer Untersuchungen sowie Schulzeugnisse mitgebracht werden.

 

Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie bedeutet wörtlich übersetzt "Behandlung der Seele bzw. seelischer Probleme". Es geht dabei um die gezielte persönliche Auseinandersetzung mit dem eigenen Denken, Fühlen und Verhalten. Diese Auseinandersetzung wird unterstützt und begleitet von einer Diplom-PsychologIn mit meist fünfjähriger oder einer ÄrztIn mit meist dreijähriger therapeutischer Zusatzqualifikation oder - bei Kindern und Jugendlichen - auch einer DiplompädagogIn oder Diplom-SozialpädagogIn, die nach dem Studium eine meist fünfjährige Psychotherapieausbildung abgeschlossen hat. Seit dem 1.1.1999 ist eine staatliche Anerkennung (Approbation) Voraussetzung für die heilkundliche Ausübung der Psychotherapie, die zum Schutz der PatientIn eine ausreichende Ausbildung der PsychotherapeutIn sicherstellen soll. Psychotherapie kann als Einzel-, Paar-, Familien- oder Gruppentherapie durchgeführt werden.

 

Was ist Verhaltenstherapie?

In der Verhaltenstherapie steht das aktuelle psychische Problem und seine Bewältigung im Vordergrund. Die persönliche Lebensgeschichte findet besondere Berücksichtigung, da sie für die Entstehung und Aufrechterhaltung des Problems wichtig ist. Es werden Erklärungsmodelle für die aktuellen Probleme erarbeitet. Die PatientIn hat die Möglichkeit, neue Denk- und Verhaltensweisen auszuprobieren, die mit angenehmerem Fühlen und Empfinden einhergehen können, und sich diese im Sinne eines Lernprozesses anzueignen. Dabei wird großer Wert auf die Absprache der Therapieziele und Vorgehensweisen mit der PatientIn gelegt. Die Wirksamkeit der Verhaltenstherapie ist bei vielen psychischen Problemen, wie z. B. Depressionen, Ängsten, Zwängen und Selbstsicherheitsproblemen wissenschaftlich sehr gut belegt.

 

Welche Therapieverfahren gibt es noch?

Tiefenpsychologische Verfahren wie auch die Psychoanalyse gehen davon aus, dass aktuelle psychische Probleme Folge unbewusster Konflikte aus der Kindheit sind, die in der Therapie wieder bewusst gemacht und bearbeitet werden sollten. Dazu werden u. a. Gedanken und Gefühle in freier Assoziation geäußert und ggf. Trauminhalte mitgeteilt, die dann als symbolische Äußerungen unbewusster Inhalten gedeutet werden.